PPWR: Alles über die EU-Verpackungsverordnung

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Die EU-Verpackungsverordnung PPWR verändert die Anforderungen an Verpackungen und ihre Dokumentation. Auch Unternehmen, die Wellpappenverpackungen einkaufen, befüllen oder weitergeben, sollten ihre Aufgaben kennen. Hier erfahren Sie, welche Fristen wichtig sind, welche Fragen Sie zu Ihren Verpackungen klären sollten und wie prima Sie bei der Verpackungsoptimierung unterstützt.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und bringt verbindliche Anforderungen für Hersteller, Inverkehrbringer und Verwender von Verpackungen mit sich.

Die Verordnung soll:

  • Verpackungsabfälle reduzieren
  • Recycling fördern
  • den Einsatz von Rezyklaten erhöhen
  • unnötige Verpackungen vermeiden
  • die Wiederverwendbarkeit bestimmter Verpackungen steigern
  • den europäischen Binnenmarkt harmonisieren

Für Unternehmen bedeutet dies neue Anforderungen an Verpackungsdesign, Materialauswahl und Dokumentation.

Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Einzelne Anforderungen werden zu späteren Zeitpunkten verbindlich. Deshalb sollten Unternehmen zwischen bereits geltenden Pflichten und kommenden Vorgaben unterscheiden.

Die erste Seite der PPWR-Verordnung auf Englisch (Bildschirmaufnahme).

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick

Recyclingfähigkeit

Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein.

Für Wellpappenverpackungen bedeutet dies:

  • hervorragende Recyclingfähigkeit
  • etablierte Sammel- und Verwertungssysteme
  • hohe Akzeptanz im Altpapierkreislauf

Verpackungsminimierung

Verpackungen dürfen nur so viel Material enthalten wie für Schutz, Transport und Funktion notwendig ist.

Wir unterstützen unsere Kunden bei:

  • Verpackungsoptimierung
  • Materialeinsparungen
  • Reduzierung von Leerraum
  • Transporteffizienz

Kennzeichnung und Transparenz

Die PPWR sieht erweiterte Informations- und Kennzeichnungspflichten vor.

Unternehmen müssen künftig umfangreichere Informationen über Materialien und Recycling bereitstellen.

Förderung der Kreislaufwirtschaft

Die Verordnung stärkt geschlossene Materialkreisläufe und fördert den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe.

Wellpappe ist hierfür besonders geeignet:

  • aus nachwachsenden Rohstoffen
  • mehrfach recycelbar
  • Teil eines etablierten Kreislaufsystems

Wichtige Fristen

Frist Was gilt? Rechtsgrundlage
11. Februar 2025 Inkrafttreten der PPWR. Art. 71
Seit 12. August 2026 Allgemeiner Geltungsbeginn. Pflichten zu Erzeugerangaben, Rückverfolgbarkeit, Konformitätsbewertung und Lieferanteninformationen sind entsprechend der jeweiligen Rolle zu beachten. Art. 15–16, 71
Seit 12. August 2026 PFAS-Grenzwerte und Schwermetallgrenze für Lebensmittelkontaktverpackungen. Art. 5 Abs. 5
Frühestens 12. August 2028 Harmonisiertes Material-/Sortierkennzeichen: dieses Datum oder 24 Monate nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte. Transportverpackungen sind ausgenommen, E-Commerce-Verpackungen jedoch erfasst. Art. 12 Abs. 1
1. Januar 2030 Verpackungsgewicht und -volumen auf das funktional notwendige Minimum reduzieren. Produktschutz berücksichtigen. Art. 10
1. Januar 2030 oder später Recyclinggerechtes Design: dieses Datum oder 24 Monate nach Inkrafttreten der maßgeblichen delegierten Rechtsakte. Art. 6
1. Januar 2030 oder später Maximal 50 % Leerraum bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen: dieses Datum oder drei Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte. Art. 24
1. Januar 2035 oder später Recycling in großem Maßstab: dieses Datum oder fünf Jahre nach Inkrafttreten der maßgeblichen Durchführungsrechtsakte. Art. 6
1. Januar 2038 Grundsätzlich nur noch Verpackungen mit Recyclingfähigkeitsklasse A oder B zulässig. Art. 6

Rollen in der PPWR: Wer ist wofür verantwortlich?

Die PPWR verteilt Aufgaben auf verschiedene Beteiligte der Lieferkette. Welche Rolle Ihr Unternehmen übernimmt, hängt unter anderem von der Verpackungsart, der Markenkennzeichnung und dem Vertriebsweg ab. Ein Unternehmen kann mehrere Rollen gleichzeitig haben.

Erzeuger: Verantwortung für die Verpackung

Der Erzeuger ist für die Einhaltung der anwendbaren Verpackungsanforderungen verantwortlich. Dazu gehören Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und Erzeugerkennzeichnung.

Auch ein Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt, kann Erzeuger sein. Die Rolle liegt deshalb nicht automatisch beim Betrieb, der den Karton produziert.

Lieferant: Informationen und Nachweise bereitstellen

Ein Lieferant stellt dem Erzeuger Verpackungen oder Verpackungsmaterial zur Verfügung. Er muss die Informationen und Unterlagen liefern, die der Erzeuger für den Konformitätsnachweis benötigt.

Hersteller: Verantwortung für die Entsorgung

„Hersteller“ bezeichnet in der deutschen PPWR-Fassung die Rolle im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Entscheidend ist insbesondere, wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals im jeweiligen Mitgliedstaat bereitstellt. Damit verbunden sind beispielsweise Registrierung und die Finanzierung der Verpackungsentsorgung.

Erzeuger und Hersteller sind somit unterschiedliche gesetzliche Rollen.

Importeur und Vertreiber: Konformität prüfen

Importeure bringen Verpackungen aus Nicht-EU-Ländern auf den EU-Markt. Vertreiber stellen Verpackungen innerhalb der Lieferkette bereit. Beide haben Prüfpflichten und dürfen nicht konforme Verpackungen nicht bereitstellen.

Sonderregelungen für Kleinstunternehmen

Bei Kleinstunternehmen kann die Erzeugerrolle unter bestimmten Voraussetzungen auf den Lieferanten übergehen. Diese Ausnahme bedeutet keine allgemeine Befreiung von der PPWR.

Für Ihre Verpackungen sollten die Zuständigkeiten frühzeitig geklärt und die benötigten Informationen zwischen den Beteiligten abgestimmt werden.

Verpackungen an die PPWR anpassen: Diese Schritte helfen

Eine Verpackung sollte Ihr Produkt zuverlässig schützen und dabei möglichst wenig Material und Platz beanspruchen. Mit gezielten Anpassungen können Sie Ihre Wellpappenverpackungen auf die Anforderungen der PPWR ausrichten.

Passende Abmessungen wählen

Stimmen Sie die Verpackung auf die Größe und Anzahl Ihrer Produkte ab. Weniger unnötiger Leerraum kann den Bedarf an Füllmaterial senken und Transportvolumen sparen.

Material gezielt einsetzen

Prüfen Sie, welche Wellpappenqualität und Konstruktion tatsächlich erforderlich sind. Ziel ist ein möglichst geringer Materialeinsatz bei ausreichender Stabilität und sicherem Produktschutz.

Recyclingfähigkeit berücksichtigen

Betrachten Sie die gesamte Verpackung – einschließlich Beschichtungen, Klebstoffen, Sichtfenstern und Einlagen. Vermeiden Sie unnötige Materialkombinationen und gestalten Sie unterschiedliche Bestandteile möglichst leicht trennbar.

Verpackung und Logistik gemeinsam optimieren

Passende Kartonformate und eine durchdachte Palettenbelegung können Lager- und Transportflächen besser nutzen. Berücksichtigen Sie dabei Stapelbelastung, Transportbedingungen und Ihre Verpackungsprozesse.

Kennzeichnung und Unterlagen abstimmen

Klären Sie, wer die Erzeugerrolle übernimmt, welche Angaben erforderlich sind und welche Informationen für die Dokumentation benötigt werden. Ordnen Sie Unterlagen eindeutig der jeweiligen Verpackung zu.

prima unterstützt Sie bei der Optimierung Ihrer Wellpappenverpackungen – von Abmessungen und Materialqualität bis zur passenden Konstruktion. Welche PPWR-Anforderungen Ihre Verpackung erfüllt, muss anhand der konkreten Ausführung und Verwendung bewertet werden.

Eigene Aufnahme · KI-gestützt bearbeitet

Warum Wellpappe eine zukunftssichere Lösung ist

Nachhaltig

Wellpappe basiert überwiegend auf erneuerbaren Rohstoffen und verfügt über hohe Recyclingquoten.

Effizient

Geringes Gewicht reduziert Transportemissionen.

Recyclingfähig

Wellpappe gehört zu den erfolgreichsten Stoffkreisläufen Europas.

Individuell

Verpackungen können exakt auf Produkt und Lieferkette abgestimmt werden.

FAQ

Häufige Fragen zur PPWR

Eine Frau mit lockigen, schulterlangen, hellbraunen Haaren steht vor einer grünen Pflanze. Sie trägt ein helles, tailliertes Sakko über einer geblümten Bluse. Ihr Gesichtsausdruck ist freundlich, sie blickt direkt in die Kamera. Im Hintergrund sind unscharfe Pflanzen und ein modernes Gebäude zu erkennen.

Sarah Henke
Ansprechpartnerin PPWR
ppwr@prima-verpackung.de

Die Verordnung ist bereits beschlossen. Viele Anforderungen werden schrittweise in den kommenden Jahren wirksam.

Ja. Grundsätzlich sind alle Verpackungsarten betroffen. Wellpappe erfüllt jedoch bereits viele Anforderungen der Kreislaufwirtschaft.

Nicht zwingend. Es empfiehlt sich jedoch, bestehende Verpackungen frühzeitig auf zukünftige Anforderungen zu prüfen.

Unsere Verpackungsexperten unterstützen Sie gerne bei einer ersten Bewertung.

Diese Information dient lediglich der Übersicht und stellt keine Rechtsberatung dar.